In London, New York und Tokio werden die Finanzmärkte von Behörden reguliert, denen es stets auch um das Wohlergehen geht. Wirtschaftliche Prosperität beginnt mit der Freiheit und Verantwortung des Einzelnen. Die Regulierung sollte auf diesem Grundsatz aufbauen. In der Schweiz sitzen die entscheidenden Behörden nicht in Genf, Basel oder Zürich, sondern in Bern. Fernab von wirtschaftlichen Fragestellungen, durchgefüttert von Subventionen und sattgestopft mit explodierenden Gebühren, gegen die der Preisüberwacher längst eine Untersuchung hätte einleiten müssen. Bern mit seiner Gemächlichkeit ist nicht wirtschaftsfeindlich, sondern im Grundprinzip wirtschaftsfremd. So wird in Gremien über das Wohl von Kundinnen und Kunden entschieden, in denen noch kein einziges Mitglied je ein Kundengespräch geführt, einen Kontoeröffnungsprozess durchgemacht oder eine Finanzplanung erarbeitet hat.
Vordergründig geht es der Finanzmarktaufsicht Finma um Anlegerschutz, wenn sie die Kollektivkapitalanlageverordnung revidiert. Auch der Vertriebsbericht und die schweizerische Auslegung der EU-Finanzmarktrichtlinie (Mifid 2) sollen nur zum Kundenwohl umgesetzt werden. Im Hintergrund wirkt allerdings mit, dass der Finma-Direktor öffentlich verlauten liess, die Schwäche der Banken als «Opportunitätsfenster» zu nutzen, um möglichst viel und breit zu regulieren. Der Widerstand war bislang in der Tat gering. Der Erfolg des koordinierten Branchenvorgehens in der jüngsten Gesetzgebung (KAG-Revision) zeigt jedoch, dass auch dem Machtgebaren der Finma Grenzen gesetzt werden können. Ein Schiedsrichter, der geliebt sein will, hat den Beruf verfehlt. Ein Spielleiter, der teils sogar mitten im Spiel die Regeln ändert, ist besonders unbeliebt, aber auch mächtig; deshalb halten die Spieler den Mund zu.
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