Vordergründig geht es der Finma um Anlegerschutz, wenn sie die Kollektivkapitalanlageverordnung revidiert. Auch der Vertriebsbericht und die schweizerische Auslegung der EU-Finanzmarktrichtlinie (Mifid 2) sollen nur zum Kundenwohl umgesetzt werden. Im Hintergrund wirkt allerdings mit, dass der Finma-Direktor öffentlich verlauten liess, die Schwäche der Banken als «Opportunitätsfenster» zu nutzen, um möglichst viel und breit zu regulieren. Der Widerstand war bislang in der Tat gering. Der Erfolg des koordinierten Branchenvorgehens in der jüngsten Gesetzgebung (KAG-Revision) zeigt jedoch, dass auch dem Machtgebaren der Finma Grenzen gesetzt werden können.
Ein Schiedsrichter, der geliebt sein will, hat den Beruf verfehlt. Ein Spielleiter, der teils sogar mitten im Spiel die Regeln ändert, ist besonders unbeliebt, aber auch mächtig; deshalb halten die Spieler den Mund zu. Der Schiedsrichter muss sich nicht rechtfertigen, auch nicht seine allenfalls veränderte Regelinterpretation. In der Finanzbranche kann er noch über die Spielerbewilligungen und selbst Details wie Klubname und Trikotfarbe entscheiden. Wenn’s ihm nicht passt, bleibt ein Gesuch jahrelang liegen.
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